Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Alle Dienstleistungen sowie der Verkauf von Produkten, Materialien und verschiedenen Lieferungen erfolgen gemäss diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Auftragserteilung erkennt der Kunde die Anwendung dieser Bedingungen an und verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung seiner eigenen Einkaufsbedingungen.
1.2 Sofern keine ausdrücklich und schriftlich getroffene Sondervereinbarung zwischen den Parteien vorliegt, gelten diese Bedingungen als vollständig und vorbehaltlos akzeptiert, sobald sie dem Kunden ohne Widerspruch zugegangen sind.
Artikel 2 – Angebote und Bestellungen
2.1 Mündliche oder schriftliche Angebote von Composil Europe sind dreissig Tage ab dem Datum ihrer Abgabe gültig. Sie müssen in ihrer Gesamtheit angenommen werden, es sei denn, es wurde zuvor schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.2 Im Prinzip muss jede Bestellung schriftlich erfolgen. Sollten jedoch Dienstleistungen und/oder Lieferungen von Produkten oder Materialien durch Composil Europe bereits vor Eingang der schriftlichen Bestellung erbracht worden sein, gilt die Bestellung als zu den vollständigen und genauen Bedingungen des Angebots von Composil Europe aufgegeben, sofern der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung oder Dienstleistung widerspricht.
Artikel 3 – Eigentums- und Gefahrenübergang
3.1 Das Eigentum an den gelieferten Produkten, Materialien und Lieferungen geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben diese im Eigentum von Composil Europe, das sich ausdrücklich das Recht vorbehält – vom Kunden anerkannt –, sie an jedem Ort zurückzunehmen, auch ohne gerichtliche Genehmigung.
3.2 Ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren, unabhängig davon, ob die Abholung durch den Kunden selbst oder durch einen von ihm beauftragten Transporteur erfolgt, trägt der Kunde allein die Verantwortung für Schäden, Veränderungen oder den Verlust der Ware. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich einen sofortigen Gefahrenübergang.
Artikel 4 – Liefer- und Ausführungsfristen. Ausführungsbedingungen
4.1 Alle Liefer- und Ausführungsfristen sind unverbindlich und dienen lediglich zur Orientierung.
4.2 Sofern keine ausdrückliche schriftliche Abweichung vereinbart wurde, berechtigt die Nichteinhaltung der genannten Fristen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Forderungen. Gleiches gilt für das vorgesehene Startdatum der Dienstleistungen.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Einsatzort frei zugänglich zu machen, damit Composil Europe die Dienstleistung oder Lieferung problemlos erbringen kann. Sollte der Zugang erschwert sein, behält sich Composil Europe das Recht vor, entweder die Ausführung zu verweigern oder einen Preiszuschlag zu verlangen.
Artikel 5 – Reklamationen
5.1 Reklamationen müssen Composil Europe innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Produkte oder Ausführung der Dienstleistung per Einschreiben mitgeteilt werden. Sollte der Kunde die Ware nicht annehmen, beginnt die Frist mit dem Zugang einer Bereitstellungsanzeige, Rechnung oder eines vergleichbaren Dokuments.
5.2 Unterbleibt eine fristgerechte Beanstandung, gilt die Lieferung oder Dienstleistung als vom Kunden vorbehaltlos angenommen – sowohl hinsichtlich Qualität als auch Quantität. Auch die teilweise Nutzung der gelieferten Produkte oder Materialien gilt automatisch als endgültige Abnahme.
Artikel 6 – Zahlungen
6.1 Sofern keine vorherige schriftliche Abweichung vereinbart wurde, sind alle Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
6.2 Wurden Zahlungsfristen gewährt – schriftlich oder mündlich –, behält sich Composil Europe das Recht vor, durch eingeschriebenes Schreiben mit einer Frist von drei Monaten zur Zahlung bei Erhalt zurückzukehren.
6.3 Bei Nichtzahlung einer Rechnung zum vereinbarten Termin werden automatisch und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat fällig. Zudem wird eine pauschale Entschädigung von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 100 €, als Vertragsstrafe erhoben.
6.4 Die Nichtzahlung einer Rechnung führt ausserdem automatisch und ohne Mahnung zur sofortigen Fälligkeit sämtlicher noch nicht bezahlter Rechnungen – auch solcher, deren Fälligkeit noch nicht erreicht ist. In diesem Fall behält sich Composil Europe das Recht vor, sämtliche noch offenen oder laufenden Aufträge und Dienstleistungen zu stornieren.
Article 7 : Responsabilité
7.1 Sollte Composil Europe von einem Dritten in Haftung genommen werden oder die Gefahr bestehen, verpflichtet sich der Kunde, Composil Europe umgehend zu informieren und jegliche Handlung zu unterlassen, die eine Haftung von Composil Europe nahelegen könnte.
7.2 Im Falle eines Schadens oder eines Gerichtsverfahrens verpflichtet sich der Kunde, Composil Europe bei der Verteidigung seiner Interessen in vollem Umfang zu unterstützen.
Artikel 8 – Anwendbares Recht. Gerichtsstand
8.1 Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich dem belgischen Recht.
8.2 Für alle Streitigkeiten über das Bestehen, die Auslegung und die Ausführung dieses Vertrags sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von Composil Europe zuständig. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch im Falle mehrerer Beklagter oder bei Klagen auf Gewährleistung oder Nebenintervention.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Composil ReUse mit Sitz in 1170 Brüssel, Chaussée de La Hulpe 150, eingetragen bei der ZDU unter der Nummer 0787.457.777 (nachfolgend "Composil ReUse" genannt), hat unter anderem den Zweck, als Akteur der Kreislaufwirtschaft tätig zu sein und sich für die Wiederverwendung von Produkten und Materialien einzusetzen, mit dem Ziel, zur CO₂-Einsparung, zur Ressourcenschonung und zur Abfallvermeidung beizutragen.
Artikel 1 – ANWENDUNG UND VERBINDLICHKEIT DER AGB
Sofern nicht schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet etwas anderes vereinbart wurde, bilden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Composil ReUse und dem Käufer.
Diese AGB werden dem Käufer übermittelt oder zur Verfügung gestellt, um eine Bestellung aufzugeben. Jede Bestellung gilt daher als vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Käufers zu diesen AGB, unter Ausschluss aller anderen, nicht rechtsverbindlichen Dokumente wie Broschüren oder Kataloge.
Keine vom Käufer vorgelegte Sonderbedingung, insbesondere in dessen Einkaufsbedingungen, kann ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Composil ReUse gegenüber diesen AGB geltend gemacht werden. Jede abweichende Bedingung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Composil ReUse unwirksam.
Artikel 2 – PRODUKTBESCHREIBUNG
Die von Composil ReUse verkauften Produkte sind generalüberholte Gebrauchtwaren, die – sofern erforderlich – einer oder mehreren Aufbereitungsmassnahmen unterzogen wurden, um ihre Funktionstüchtigkeit wiederherzustellen. Die Produkte entsprechen somit den Sicherheitsanforderungen und dem normalen Gebrauch, den ein Käufer berechtigterweise erwarten kann.
Composil ReUse verkauft auch neue, nicht überarbeitete Produkte, die jedoch ursprünglich zur Entsorgung vorgesehen waren. Auch diese gelten als Gebrauchtwaren, da sie ohne das Eingreifen von Composil ReUse nicht weiterverwendet worden wären.
Da es sich um Gebrauchtprodukte handelt, können diese kleinere kosmetische oder sonstige Gebrauchsspuren aufweisen, die aus ihrer Erstverwendung oder aus dem Ausbau resultieren, ohne dass dies ihre Funktion beeinträchtigt.
Mit seiner Bestellung bestätigt der Käufer, dass er keine neuwertige Ware erwirbt und deshalb keine Reklamationen hinsichtlich des gebrauchten Zustands der Produkte geltend machen kann.
Artikel 3 – ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN
Mündliche oder schriftliche Angebote von Composil ReUse sind 30 Tage ab dem Angebotsdatum gültig. Sie sind vom Käufer vollständig zu akzeptieren, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Angebote von Composil ReUse beinhalten einen Zuschlag von mindestens 10 % zur abgedeckten Fläche, um Verschnitt und Verlegung zu berücksichtigen. Bestellungen müssen schriftlich erfolgen.
Der Käufer wird darüber informiert, dass die Lagerbestände eines Produkts stets begrenzt sind. Er trägt daher die Verantwortung, eine ausreichende Menge zu bestellen. Composil ReUse gibt keine Garantie, dass identische Produkte zu einem späteren Zeitpunkt erneut lieferbar sind.
Jede Änderung oder Stornierung einer Bestellung durch den Käufer ist nur dann wirksam, wenn sie Composil ReUse vor dem Versand der Produkte schriftlich mitgeteilt wurde. Composil ReUse ist jedoch nicht verpflichtet, solchen Änderungen zuzustimmen. Bei Annahme durch Composil ReUse muss der Käufer alle bereits entstandenen Kosten (z. B. Materialkosten, Vorbereitung, Transport) übernehmen.
Im Falle einer kommerziellen Kulanz von Composil ReUse bei einer Stornierung nach dem Versand und der Rücknahme der Ware, ist eine Pauschale von mindestens 30 % des Bestellwerts zur Deckung der entstandenen Kosten durch den Käufer zu zahlen.
Composil ReUse informiert den Käufer schriftlich über die Anwendung dieser Bestimmungen, bevor eine Gutschrift oder eine neue Rechnung erstellt wird.
Der Auftrag ist ausschliesslich für den Käufer bestimmt und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Composil ReUse nicht an Dritte übertragen werden.
Artikel 4 – LIEFERUNG
4.1. Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt:
- Entweder bei Beginn des Entladens an der Haustür des Käufers oder des angegebenen Lagers, wenn Composil ReUse den Transport organisiert hat;
- Oder beim Schliessen der LKW-Türen bei Verlassen des Lagers von Composil ReUse oder des Logistikpartners, wenn der Transport durch den Käufer organisiert wurde. In diesem Fall verpflichtet sich der Käufer zur sofortigen Abholung der Ware. Etwaige Kosten durch verspätete Abholung (Lagergebühren usw.) trägt der Käufer.
Unabhängig von der gewählten Liefermethode ist Composil ReUse nicht zur Lieferung verpflichtet, wenn der Käufer mit Zahlungen im Rückstand ist.
Teillieferungen durch Composil ReUse sind zulässig.
Bei Wunsch nach Expresslieferung durch den Käufer werden die Mehrkosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Käufer darf eine Lieferung nicht ohne berechtigten Grund verweigern, insbesondere nicht bei fehlender Beanstandung hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Bestellung.
Bei gewünschter Verschiebung des Liefertermins werden dem Käufer zusätzliche Gebühren berechnet.
4.2. Lieferfristen
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Der Käufer erkennt an, dass Lieferungen von Verfügbarkeit, Produktion und Transport abhängig sind.
Daher ist Composil ReUse nicht haftbar für Lieferverzögerungen, und der Käufer ist nicht berechtigt, den Auftrag zu annullieren.
4.3. Gefahrenübergang
Unabhängig vom Lieferdatum gehen sämtliche Risiken mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über. Die Produkte reisen auf Risiko des Käufers.
Im Falle von Transportschäden oder -verlusten obliegt es dem Käufer, seine Rechte gegenüber dem Transporteur gemäss nationalem Recht geltend zu machen und Composil ReUse eine Kopie der Reklamation zu übermitteln.
Artikel 5 – REKLAMATIONEN
Ungeachtet der Ansprüche gegenüber dem Transporteur gemäss Artikel 4.3, sind Beanstandungen bezüglich offensichtlicher Mängel, Fehlmengen oder Nichtübereinstimmung spätestens 8 Tage nach Lieferung per Einschreiben (bzw. Express für Export) an Composil ReUse zu richten. Andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert.
Wird ein Mangel bei der Verlegung festgestellt, ist diese sofort zu unterbrechen. Andernfalls verliert der Käufer das Recht, die Produkte zurückzuweisen.
Jede Reklamation muss mit Lieferschein, Bestellung und Rechnung dokumentiert werden.
Der Käufer muss die Mängel belegen; Composil ReUse behält sich das Recht auf eigene Prüfung vor.
Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Composil ReUse.
Bei berechtigter Beanstandung erfolgt ausschliesslich Ersatz oder Nachlieferung, soweit verfügbar. Ein Anspruch auf identische Ware besteht nicht.
Reklamationen entbinden den Käufer nicht von seiner Zahlungspflicht.
Artikel 6 – GARANTIE UND HAFTUNG
6.1. Rechtstitel und Freistellung
Composil ReUse garantiert, dass es zum Zeitpunkt des Verkaufs rechtlicher Eigentümer der übertragenen Rechte ist, und stellt den Käufer von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den verkauften Produkten frei.
6.2. Verdeckte Mängel
Reklamationen wegen versteckter Mängel müssen spätestens 30 Tage nach deren Entdeckung per Einschreiben (oder Express für Export) eingereicht werden. Wird ein Mangel während der Verlegung festgestellt, ist diese sofort zu unterbrechen, andernfalls verliert der Käufer das Recht auf Reklamation.
Wird das Produkt von Composil ReUse als mangelhaft anerkannt, erfolgt nach Wahl von Composil ReUse ein Ersatz oder eine (teilweise) Rückerstattung gemäss der geltenden Garantiebestimmungen des Produkts.
Kein Anspruch besteht bei als "Zweitwahl" oder "Minderqualität" verkauften Produkten. Aufgrund ihrer Herkunft garantiert Composil ReUse nicht, dass gebrauchte Produkte die Eigenschaften von Neuware aufweisen.
Der Käufer erkennt an, dass der Preis die variierende Qualität der Produkte berücksichtigt. Geringfügige offensichtliche Mängel berechtigen nicht zu Preisnachlass oder Reklamation wegen Nichtkonformität.
6.3. Haftung
Composil ReUse übernimmt keine Haftung, wenn die Produkte nicht dem vorgesehenen Zweck entsprechen oder nicht gemäss den Empfehlungen von Composil ReUse oder den anerkannten Regeln der Technik gelagert, verwendet oder gepflegt wurden.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird keine weitergehende Garantie übernommen.
Composil ReUse haftet unter keinen Umständen für immaterielle oder indirekte Schäden wie Umsatzverluste, Bauverzögerungen, Kundenverlust, Imageverlust oder Datenverlust.
Die Haftung von Composil ReUse ist in jedem Fall auf den Nettoauftragswert der betreffenden Bestellung begrenzt und kann nicht später als sechs Monate nach Kenntnis oder zumutbarer Kenntnisnahme des haftungsbegründenden Ereignisses geltend gemacht werden.
Artikel 7 – PREISE
Die Preise verstehen sich netto, exklusive Steuern, und gelten zum Zeitpunkt des Angebots durch Composil ReUse.
Die jeweils geltenden Tarife können auf Anfrage beim Verkäufer eingeholt werden.
Composil ReUse behält sich das Recht vor, Preise an wirtschaftliche Bedingungen anzupassen, insbesondere bei steigenden Rohstoff- oder Transportkosten.
Rabatte gelten, sofern nicht anders vereinbart, ausschliesslich für die jeweilige Bestellung.
Artikel 8 – RECHNUNGSSTELLUNG
Jeder Verkauf wird von einer Rechnung begleitet. Teillieferungen können separat fakturiert werden.
Composil ReUse ist berechtigt, zusätzliche, vom Käufer beauftragte Dienstleistungen, die mit Mehrkosten verbunden sind, gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 9 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nicht anders auf der Rechnung angegeben, sind die von Composil ReUse ausgestellten Rechnungen sofort bei Erhalt zahlbar.
Die Tatsache, dass dem Käufer unter Umständen eine Zahlungserleichterung gewährt wurde, begründet keinerlei Verpflichtung für Composil ReUse, diese beizubehalten. Wenn ein Verkauf eine oder mehrere Lieferungen umfasst, kann die Nichtzahlung auch nur einer dieser Lieferungen nach Ermessen von Composil ReUse automatisch zur sofortigen Auflösung des Verkaufs führen.
Jede Nichtzahlung bei Fälligkeit zieht automatisch, ohne vorherige Inverzugsetzung und unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche, folgende Konsequenzen nach sich:
- Die sofortige Fälligkeit der gesamten vom Käufer geschuldeten Beträge, einschliesslich solcher, für die ursprünglich ein späteres Fälligkeitsdatum vorgesehen war;
- Die Fälligkeit, am Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum, einer Verzugsstrafe in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 100 Euro pro Rechnung, zuzüglich eines vertraglichen Verzugszinses von 12 % auf Jahresbasis, bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen;
- Das Recht, jede Lieferung auszusetzen; in diesem Fall werden die Lieferungen erst wieder aufgenommen, nachdem sämtliche geschuldeten Beträge sowie die entsprechenden Verzugszinsen vollständig beglichen wurden;
- Das Recht, den Verkauf als aufgelöst zu betrachten und die sofortige Rückgabe der Produkte auf Kosten des Käufers zu verlangen;
- Das Recht, die gelieferten Waren jederzeit zurückzufordern, wobei die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen sind und bereits geleistete Zahlungen als pauschale Vertragsstrafe einbehalten werden;
- Die Zahlung durch den Käufer aller Gerichts- und Anwaltskosten, die durch rechtliche Schritte entstehen.
Im Falle einer Verschlechterung der finanziellen Lage des Käufers, die geeignet ist, die Durchsetzung der Forderung von Composil ReUse zu gefährden, behält sich Composil ReUse das Recht vor, laufende Bestellungen auszusetzen oder zu annullieren. Composil ReUse kann ebenfalls die Stellung von Sicherheiten oder eine Vorauszahlung verlangen; in diesem Fall werden laufende Bestellungen ausgesetzt, bis die Sicherheiten gestellt oder die Vorauszahlung geleistet wurde. Die Zahlung erfolgt stets am Geschäftssitz von Composil ReUse, auf deren Bankkonto.
Artikel 10 – EIGENTUMSVORBEHALT
Composil ReUse behält sich das vollständige Eigentum an den verkauften Waren bis zur tatsächlichen Bezahlung des vollständigen Kaufpreises einschliesslich aller Nebenkosten vor.
Die Übergabe eines Zahlungsmittels, das lediglich eine Zahlungsverpflichtung begründet (Wechsel oder Ähnliches), stellt im Sinne dieser Klausel noch keine Zahlung dar.
Die Nichtzahlung eines beliebigen Fälligkeitsbetrags kann die vollständige Rückforderung der gelieferten Waren zur Folge haben.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer ist Composil ReUse berechtigt, jederzeit eine Inventur in den Räumlichkeiten des Käufers durchzuführen, um die tatsächliche Existenz der Waren festzustellen und diese als Eigentum von Composil ReUse zu identifizieren.
Die vorstehenden Bestimmungen stehen nicht dem Risikoübergang an den Käufer entgegen, wie er in Artikel 4.3 festgelegt ist. Der Übergang der Risiken des Verlusts oder der Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie der Schäden, die diese verursachen könnten, erfolgt somit bereits mit der Übergabe der Produkte an den Spediteur.
Artikel 11 – VERTRAULICHKEIT
Der Käufer verpflichtet sich, alle Informationen, von denen er im Rahmen der Verhandlungen und der Ausführung der Bestellungen Kenntnis hatte, hat oder haben wird, streng vertraulich zu behandeln.
Artikel 12 – FERTIGUNGSTOLERANZEN / PRODUKTENTWICKLUNG
Der Käufer akzeptiert die Existenz von Fertigungstoleranzen. Er erkennt an, dass diese je nach Produktkategorie variieren können. Gleiches gilt für Farbabweichungen zwischen verschiedenen Produktionschargen sowie zwischen hergestellten Produkten und deren Mustern. Diese Abweichungen und Toleranzen werden vom Käufer ausdrücklich akzeptiert. Composil ReUse behält sich das Recht vor, ihre Produkte im Zuge technischer Entwicklungen zu verändern. Es obliegt dem Käufer, sich vor der Auftragserteilung über den aktuellen Stand zu informieren.
Artikel 13 – EINFUHR
Sämtliche Bestimmungen, an die die Einfuhr der Ware in das mit dem Käufer vereinbarte Liefergebiet oder -land gebunden ist, gelten mit der Absendung der Bestellung durch den Käufer als erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer allein das Risiko einer Einfuhrverweigerung durch die Zoll- oder sonstigen Behörden und übernimmt hierfür die volle Verantwortung.
Artikel 14 – HÖHERE GEWALT
Als Fälle höherer Gewalt gelten ausdrücklich – zusätzlich zu den üblicherweise von der belgischen Rechtsprechung anerkannten Fällen – jegliche Hindernisse bei der Herstellung oder Lieferung infolge von Versorgungsengpässen, Mangel an Personal und/oder Material, Streiks, Transportunterbrechungen oder Epidemien. In einem ersten Schritt führen Fälle höherer Gewalt zur Aussetzung der Verpflichtungen der Parteien. Wenn der oder die Fälle höherer Gewalt länger als einen (1) Monat andauern, kann jede der Parteien den Vertrag durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein auflösen.
Artikel 15 – ZAHLUNGSEINSTELLUNG / KOLLEKTIVE VERFAHREN
Im Falle der Erklärung einer Zahlungseinstellung, eines Insolvenzverfahrens, einer gerichtlichen Reorganisation oder einer gerichtlichen Liquidation verpflichtet sich der Käufer, Composil ReUse unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief mit Rückschein zu informieren. Gleiches gilt für die Bestellung eines ad hoc bestellten Beauftragten im Namen des Käufers.
Article 16. INOPPOSABILITÉ D’UNE CLAUSEArtikel 16 – UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass, falls eine oder mehrere Klauseln der vorliegenden AGB aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für nichtig erklärt oder als solche betrachtet werden, die betreffende(n) Klausel(n) auf das rechtlich zulässige Mass reduziert wird/werden und die übrigen Klauseln ihre volle Gültigkeit und Wirkung behalten.
Artikel 17 – VERZICHT
Die Tatsache, dass Composil ReUse zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf die Anwendung einer der vorliegenden Bedingungen besteht, kann nicht als Verzicht auf das Recht ausgelegt werden, sich später auf eine der genannten Bedingungen zu berufen.
Artikel 18 – ANWENDBARES RECHT
Für die Auslegung und Ausführung der vorliegenden AGB gilt ausschliesslich belgisches Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wien, 11. April 1980) keine Anwendung findet.
Artikel 19 – GERICHTSSTAND
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder der vertraglichen Beziehung unterliegen der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte von Brüssel in erster Instanz, unabhängig vom Ort der Bestellung, der Lieferung, der Zahlungsweise und selbst im Falle einer Gewährleistungsklage oder bei mehreren Beklagten.
Artikel 20 – ZUSTELLUNGSADRESSEN
Die Parteien bestimmen ihren jeweiligen Geschäftssitz als Zustellungsadresse.
Artikel 21 – DATENSCHUTZ
Im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann Composil ReUse personenbezogene Daten des Käufers (nachfolgend „Daten“), die im Rahmen der geschäftlichen Kontakte erhoben werden, speichern und verarbeiten. Die Verarbeitung der Daten basiert auf der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und erfolgt ausschliesslich zu Zwecken der Kundenakquise, der Kundenbeziehungspflege sowie zur Erstellung statistischer Analysen.
Die Daten werden für die Dauer gespeichert, die für die Erreichung dieser Zwecke erforderlich ist, und können gegebenenfalls zu Beweiszwecken archiviert werden. Die Daten können an Lieferanten und Dienstleister von Composil ReUse oder an andere Unternehmen der Composil-Gruppe weitergegeben werden, insbesondere zu internen Verwaltungszwecken.
Im Falle einer Übermittlung ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums werden geeignete Sicherheits- und Datenschutzmassnahmen getroffen, um einen angemessenen Schutz der Daten sicherzustellen.
Der Käufer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten, indem er eine E-Mail an info@composil.eu oder ein Schreiben an den Geschäftssitz von Composil ReUse sendet. Der Käufer hat ausserdem das Recht, bei der zuständigen Datenschutzbehörde eine Beschwerde einzureichen.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Composil ReUse mit Sitz in 1170 Brüssel, Chaussée de La Hulpe 150, eingetragen bei der ZDU unter der Nummer 0787.457.777 (nachfolgend „Composil ReUse“ genannt), verfolgt insbesondere das Ziel, als Akteur der Kreislaufwirtschaft zu wirken und sich für die Wiederverwendung von Produkten und Materialien einzusetzen, mit dem Bestreben, zur CO₂-Einsparung, zur Ressourcenschonung und zur Abfallvermeidung beizutragen.
Artikel 1 – ANWENDUNG UND VERBINDLICHKEIT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sofern kein gegenteiliges, schriftlich von Composil ReUse und dem Kunden unterzeichnetes Abkommen besteht, bilden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) den Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Composil ReUse und dem Kunden.
Diese AGB werden dem Kunden übermittelt oder ausgehändigt, um ihm die Auftragserteilung zu ermöglichen. Jede Bestellung bedeutet daher die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Kunden zu diesen AGB unter Ausschluss aller anderen, nicht rechtsverbindlichen Dokumente wie Prospekte oder Kataloge, die lediglich Informationscharakter haben.
Keine besondere Bedingung in den Unterlagen des Kunden, insbesondere in seinen Einkaufsbedingungen, kann – ausser bei ausdrücklicher und schriftlicher Annahme durch Composil ReUse – Vorrang vor den AGB haben. Jede vom Kunden diesen AGB entgegengesetzte Bedingung ist, sofern Composil ReUse sie nicht ausdrücklich annimmt, für diese unwirksam, unabhängig davon, wann sie zur Kenntnis gelangt.
Artikel 2 – BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
Die von Composil ReUse angebotenen Dienstleistungen bestehen aus mehreren Lösungen, mit denen der Kunde seine gebrauchten Teppichfliesen verwerten kann. Im Rahmen des Carpet ReUse Program®️ gibt Composil ReUse wiederverwendbaren Teppichfliesen ein zweites Leben und leitet nicht wiederverwendbare Fliesen zum Recycling weiter.
Schematisch bietet Composil ReUse an, ein Audit der Teppichfliesen des Kunden durchzuführen, um den Anteil zu ermitteln, der wiederverwendet bzw. recycelt werden kann. Composil ReUse übernimmt gegebenenfalls auch die vollständige Entfernung der Teppichfliesen des Kunden.
Artikel 3 – AUDIT, ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN
3.1. Audit
Das von Composil ReUse durchgeführte Audit zur Verwertung der Teppichfliesen des Kunden erfolgt gemäss den mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen und zu einem vereinbarten Preis.
Das Audit wird dem Kunden in Rechnung gestellt – was dieser unwiderruflich akzeptiert –, wenn er dem ihm unterbreiteten Angebot von Composil ReUse nicht zustimmt oder seine Bestellung storniert. Der Preis für das Audit wird vor dessen Durchführung schriftlich mitgeteilt und kann nicht angefochten werden.
Akzeptiert der Kunde das Angebot von Composil ReUse und erteilt den Auftrag, wird das Audit nicht verrechnet.
3.2. Angebote
Die mündlichen oder schriftlichen Angebote von Composil ReUse werden dem Kunden nach Durchführung des Audits übermittelt. Die Angebote enthalten stets eine Fehlermarge in Bezug auf das tatsächliche (nicht theoretische) Wiederverwendungspotenzial der Teppichfliesen des Kunden. Dieses Potenzial ist erst nach vollständiger Entfernung und Sortierung bekannt. Die Angebote sind 30 (dreissig) Tage ab dem Datum ihrer Übermittlung gültig und vom Kunden vollständig zu akzeptieren, ausser es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
3.3. Bestellungen
Bestellungen müssen schriftlich erfolgen.
Jede Änderung oder Stornierung einer Bestellung durch den Kunden wird nur berücksichtigt, wenn sie Composil ReUse spätestens 30 (dreissig) Tage vor dem geplanten Datum der Entfernung schriftlich mitgeteilt wurde. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, auf einfache Anfrage alle bereits von Composil ReUse angefallenen Kosten zu erstatten, insbesondere für das zuvor durchgeführte Audit. Der Kunde wird darüber informiert, dass er bei einer Stornierung seiner Bestellung innerhalb von weniger als 30 Tagen den gesamten im Recyclingangebot von Composil ReUse angegebenen Betrag sowie alle bereits entstandenen Wiederverwendungskosten zu zahlen hat, auch wenn die Dienstleistungen nicht erbracht werden.
Composil ReUse wird dem Kunden in diesem Zusammenhang ein Schreiben übermitteln, in dem auf die Anwendung der obigen Bestimmungen hingewiesen wird, bevor eine Gutschrift oder eine neue Rechnung ausgestellt wird.
Der Auftrag ist ausschliesslich für den Kunden bestimmt und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Composil ReUse nicht an Dritte übertragen werden.
Artikel 4 – ENTFERNUNG
4.1. Modalitäten
Die Entfernung erfolgt an der vom Kunden angegebenen Adresse zu den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen, Daten und Uhrzeiten.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Composil ReUse nicht in der Lage sein könnte, die bestellten Dienstleistungen zu erbringen – oder zumindest zusätzliche Kosten in Rechnung stellen könnte –, wenn die vereinbarten Bedingungen nicht eingehalten werden, beispielsweise wenn kein Zugang zu Wasser, Strom, einem Aufzug usw. gewährt wird. In keinem Fall kann Composil ReUse für eine solche Situation haftbar gemacht werden. Alle durch diese Umstände verursachten Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
In jedem Fall ist Composil ReUse nicht verpflichtet, die Entfernung durchzuführen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen – aus welchem Grund auch immer – im Rückstand ist.
Composil ReUse ist berechtigt, Teilentfernungen vorzunehmen.
Verlangt der Kunde eine Änderung des geplanten Termins für die Entfernung, so können ihm dafür zusätzliche Kosten berechnet werden.
4.2. Fristen
Die genannten möglichen Termine für die Entfernung sind rein indikativ. Der Kunde erkennt an, dass die Entfernungen abhängig von den jeweiligen Möglichkeiten der Parteien erfolgen.
Folglich kann Composil ReUse bei Nichteinhaltung der Entfernungsfristen nicht haftbar gemacht werden, und der Auftrag kann nicht annulliert werden.
Artikel 5 – REKLAMATIONEN
Etwaige Beanstandungen im Zusammenhang mit den von Composil ReUse erbrachten Dienstleistungen müssen spätestens innerhalb von drei (3) Tagen nach Abschluss der Dienstleistungen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein (oder Express-Sendung bei Export) geltend gemacht werden. Andernfalls gelten die Dienstleistungen als vom Kunden akzeptiert.
Jede Reklamation muss mit der betreffenden Bestellung und Rechnung begründet werden.
Darüber hinaus ist es Sache des Kunden, alle Nachweise für die Begründetheit seiner Beanstandung zu liefern. Composil ReUse behält sich das Recht vor, sämtliche Überprüfungen und Feststellungen direkt oder indirekt durchzuführen.
Wird ein offensichtlicher Mangel von Composil ReUse tatsächlich festgestellt, kann der Kunde ausschliesslich eine Nachbesserung der betroffenen Dienstleistung verlangen – unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigungsform.
Die Reklamationen des Kunden entbinden ihn nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen für die betroffenen Dienstleistungen.
Artikel 6 – HAFTUNG
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es zu einer Differenz – einer sogenannten Fehlermarge – zwischen dem im Angebot angegebenen Betrag und dem letztlich in Rechnung gestellten Betrag kommen kann. Diese Differenz ergibt sich aus dem tatsächlichen (nicht theoretischen) Wiederverwendungspotenzial der Teppichfliesen und ist erst nach vollständiger Entfernung und Sortierung bekannt. Composil ReUse haftet in diesem Zusammenhang in keiner Weise.
Composil ReUse haftet unter keinen Umständen für immaterielle oder indirekte Schäden, insbesondere Umsatzverluste, Bauverzögerungen, Kundenverluste, Ertrags- oder Betriebsausfälle, Imageschäden oder Datenverluste.
In jedem Fall ist die Haftung von Composil ReUse ausdrücklich auf den Nettobetrag des betreffenden Auftrags begrenzt. Eine Haftung von Composil ReUse kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit der tatsächlichen oder mutmasslichen Kenntnisnahme des haftungsauslösenden Umstands durch den Kunden mehr als ein (1) Jahr vergangen ist.
Artikel 7 – PREISE
Die Preise verstehen sich netto, exklusive Steuern, und entsprechen den am Tag der Übermittlung des Angebots durch Composil ReUse geltenden Tarifen.
Die jeweils geltenden Tarife werden dem Kunden auf einfache Anfrage von Composil ReUse mitgeteilt.
Composil ReUse behält sich das Recht vor, ihre Tarife gemäss der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Insbesondere ist Composil ReUse berechtigt, Preissteigerungen bei Rohstoffen und/oder Transportkosten unverzüglich weiterzugeben.
Etwaige Preisnachlässe, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gelten ausschliesslich für den jeweiligen Auftrag, auf den sie sich beziehen.
Artikel 8 – RECHNUNGSSTELLUNG
Jede Dienstleistung wird von Composil ReUse in Rechnung gestellt, wobei der Kunde anerkennt, dass Teilrechnungen entsprechend dem Fortschritt der Leistungen möglich sind.
Der Kunde erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, einen Zuschlag zum im Angebot angegebenen Preis zu zahlen, der höchstens dem angekündigten Fehlermargensatz entspricht. Dieser Zuschlag ergibt sich aus der zusätzlichen Menge an Teppichfliesen, die recycelt werden muss, weil sie nicht wiederverwendet werden kann, im Vergleich zur im Angebot angegebenen Menge, die der Kunde vor der Entfernung akzeptiert hat.
Composil ReUse behält sich das Recht vor, dem Kunden jede zusätzliche Dienstleistung in Rechnung zu stellen, die entweder vom Kunden ausdrücklich gewünscht wurde oder durch dessen Verhalten erforderlich wurde und die nicht in der ursprünglichen, von Composil ReUse unterbreiteten Offerte enthalten war.
Artikel 9 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, sind die von Composil ReUse ausgestellten Rechnungen sofort bei Erhalt zahlbar.
Die Tatsache, dass dem Kunden unter Umständen eine Zahlungserleichterung gewährt wurde, begründet keinerlei Verpflichtung für Composil ReUse, diese aufrechtzuerhalten. Jede Nichtzahlung bei Fälligkeit hat automatisch, ohne vorherige Mahnung und unbeschadet eines möglichen Schadenersatzes, folgende Konsequenzen:
- Die sofortige Fälligkeit sämtlicher vom Kunden geschuldeter Beträge, einschliesslich derjenigen, deren ursprüngliche Fälligkeit zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen war;
- Die Fälligkeit einer Verzugsstrafe ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 100 Euro pro Rechnung, zuzüglich eines vertraglichen Verzugszinses von 12 % pro Jahr, bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungen;
- Das Recht, sämtliche Dienstleistungen auszusetzen; in diesem Fall werden die Dienstleistungen erst wieder aufgenommen, nachdem alle geschuldeten Beträge und die entsprechenden Verzugszinsen vollständig beglichen wurden;
- Das Recht, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten;
- Das Recht, die Baustelle jederzeit zu verlassen; die Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden und bereits geleistete Zahlungen werden als pauschale Vertragsstrafe einbehalten;
- Die Verpflichtung des Kunden zur Übernahme aller Gerichts- und Anwaltskosten, die mit einer gerichtlichen Geltendmachung verbunden sind.
Im Falle einer Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden, die die Durchsetzung der Forderung von Composil ReUse gefährden könnte, behält sich Composil ReUse das Recht vor, laufende Dienstleistungen auszusetzen oder zu stornieren. Composil ReUse kann zudem Sicherheiten oder eine Vorauszahlung verlangen. Die laufenden Dienstleistungen werden bis zum Eingang der Sicherheiten oder Vorauszahlungen ausgesetzt. Die Zahlung erfolgt stets am Geschäftssitz von Composil ReUse.
Artikel 10 – VERTRAULICHKEIT
Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen der Verhandlungen und der Ausführung der Aufträge bekannt waren, sind oder werden, vertraulich zu behandeln, sofern Composil ReUse dem nicht schriftlich zustimmt.
Artikel 11 – HÖHERE GEWALT
Ausdrücklich als Fälle höherer Gewalt gelten – zusätzlich zu den in der belgischen Rechtsprechung anerkannten Fällen – jegliche Beeinträchtigung bei der Erbringung der Dienstleistungen infolge von Versorgungsengpässen, Mangel an Arbeitskräften und/oder Material, Streiks, Transportunterbrechungen oder Epidemien. Fälle höherer Gewalt führen zunächst zur Aussetzung der Verpflichtungen der Parteien. Dauert der oder die Fälle höherer Gewalt länger als einen (1) Monat, kann der Vertrag von jeder der Parteien durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein aufgelöst werden.
Artikel 12 – ZAHLUNGSEINSTELLUNG – KOLLEKTIVE VERFAHREN
Im Falle einer Zahlungseinstellung, eines Insolvenzverfahrens, einer gerichtlichen Reorganisation oder einer gerichtlichen Liquidation verpflichtet sich der Kunde, Composil ReUse unverzüglich per eingeschriebenem Brief mit Rückschein zu informieren. Gleiches gilt im Falle der Bestellung eines ad hoc Beauftragten im Namen des Kunden.
Artikel 13 – UNWIRKSAMKEIT EINZELNER KLAUSELN
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass, falls eine oder mehrere Klauseln der vorliegenden AGB aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für nichtig erklärt oder als solche betrachtet werden, die betreffende(n) Klausel(n) auf das rechtlich zulässige Mass reduziert wird/werden und die übrigen Klauseln ihre volle Gültigkeit und Wirkung behalten.
Artikel 14 – VERZICHT
Die Tatsache, dass Composil ReUse zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf die Anwendung einer der vorliegenden Bedingungen besteht, kann nicht als Verzicht auf das Recht ausgelegt werden, sich später auf eine der genannten Bedingungen zu berufen.
Artikel 15 – ANWENDBARES RECHT
Für die Auslegung und Ausführung der vorliegenden AGB gilt ausschliesslich belgisches Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.
Artikel 16 – GERICHTSSTAND
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder der vertraglichen Beziehung unterliegen der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte von Brüssel in erster Instanz, unabhängig vom Ort der Bestellung, der Ausführung, der Zahlungsweise und selbst im Falle einer Gewährleistungsklage oder bei mehreren Beklagten.
Artikel 17 – ZUSTELLUNGSADRESSEN
Die Parteien bestimmen ihren jeweiligen Geschäftssitz als Zustellungsadresse.
Article 18. INFORMATIQUE ET LIBERTES
Im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann Composil ReUse personenbezogene Daten des Kunden (nachfolgend „Daten“), die im Rahmen der geschäftlichen Kontakte erhoben werden, speichern und verarbeiten. Die Verarbeitung der Daten basiert auf der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und erfolgt ausschliesslich zu Zwecken der Kundenakquise, der Kundenbeziehungspflege sowie zur Erstellung statistischer Analysen.
Die Daten werden für die Dauer gespeichert, die für die Erreichung dieser Zwecke erforderlich ist, und können gegebenenfalls zu Beweiszwecken archiviert werden. Die Daten können an Lieferanten und Dienstleister von Composil ReUse oder an andere Unternehmen der Composil-Gruppe weitergegeben werden, insbesondere zu internen Verwaltungszwecken.
Im Falle einer Übermittlung ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums werden geeignete Sicherheits- und Datenschutzmassnahmen getroffen, um einen angemessenen Schutz der Daten sicherzustellen.
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten, indem er eine E-Mail an [gu@composil.eu] oder ein Schreiben an den Geschäftssitz von Composil ReUse sendet. Der Kunde hat ausserdem das Recht, bei der zuständigen Datenschutzbehörde eine Beschwerde einzureichen.